Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus gewählten Eltern- und Lehrervertretern und findet einmal pro Halbjahr statt. Die Vertreter erhalten die Einladung zur Kenntnis und dürfen der Sitzung beiwohnen. Das Protokoll wird innerhalb zwei Wochen an die Schulleitung geschickt. Das Protokoll wird an alle Teilnehmer gemailt. Die Termine der Schulkonferenz werden im Voraus für ein Jahr festgelegt.
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats und Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule. Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über: - das Schulproramm Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten - Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen - die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe - die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit, etc. Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils mit der Hälfte der Sitze Lehrkräfte und die Gruppe Eltern / Schüler sowie der Schulleiter.
In der Regel sind es mindestens 11 und höchstens 25 Personen. Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern, das heißt es ist keine Voraussetzung das Amt eines Klassenelternbeirats o. ä. zu begleiten. Die Schulkonferenz wird von der Schulleitung mindestens einmal im Schulhalbjahr (außerhalb der Unterrichtszeit i. d. R. nach 17 Uhr) einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der in der Schulkonferenz vertretenen Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.
Rechtliche Grundlagen: Hessisches Schulgesetz, §§ 128 -132, Konferenzordnung §§ 1-16
Eltern: Frau Geiger-Lichtnau, Frau Koza, Frau Majic-Bosnjak, Herr Platek, Frau Tholuck
Stellvertreter: Frau Beldarrain, Frau Citkovic, Frau Geridant-Gitsch, Frau Herschmann, Frau Petrick
Lehrer: Herr Engelhardt, Frau Brand, Herr Groß, Frau Möller, Frau Kurth
Stellvertreter: Frau Landersheim, Frau Roth, Frau Spilarewicz, Frau Thoma